Kritik am Regierungsentwurf zum SED-Opferrentengesetz
Berlin, 06. November 2024 (hib) – Scharfe Kritik hat der Entwurf der Bundesregierung zum SED-Opferrentengesetz bei Betroffenenverbänden und Oppositionspolitikern hervorgerufen.
Unzureichende Entschädigung
Der Hauptkritikpunkt ist die unzureichende Entschädigung für Opfer politischer Verfolgung in der DDR. Der Gesetzentwurf sieht eine monatliche Rente von 350 Euro vor, die jedoch nur für besonders schwere Formen der Verfolgung gezahlt werden soll. Nach Ansicht der Kritiker ist die Summe viel zu niedrig und deckt die erlittenen Schäden nicht ab.
Begrenzter Personenkreis
Darüber hinaus wird bemängelt, dass der Entwurf einen zu engen Personenkreis definiert, der Anspruch auf die Rente haben soll. So sollen nur Personen entschädigt werden, die mindestens sechs Monate inhaftiert, in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen oder in anderer Weise schwerwiegend verfolgt wurden. Dies würde viele Betroffene ausschließen, die unter weniger schweren Formen der Verfolgung gelitten haben, wie beispielsweise Ausreiseverbote oder Berufsverbote.
Bürokratische Hürden
Die Kritiker bemängeln außerdem die bürokratischen Hürden, die Betroffene überwinden müssen, um die Rente zu erhalten. Sie müssen beispielsweise Unterlagen vorlegen, die ihre Verfolgung nachweisen, was in vielen Fällen schwierig oder sogar unmöglich ist.
Verspätete Umsetzung
Ein weiterer Kritikpunkt ist die verspätete Umsetzung des Gesetzes. Die Opfer müssten schon lange auf eine angemessene Entschädigung warten, doch der Entwurf sieht vor, dass die Renten erst ab 2026 gezahlt werden sollen.
Opposition fordert Nachbesserungen
Die Oppositionspolitiker fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf nachzubessern. Sie verlangen eine höhere Entschädigung, eine Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises und eine Vereinfachung des Antragsverfahrens.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung verteidigt den Gesetzentwurf. Sie argumentiert, dass die Rente eine Anerkennung der erlittenen Leiden sei und dass die Entschädigungssumme im Einklang mit anderen Opferrenten stehe. Die Regierung sei jedoch bereit, über mögliche Verbesserungen zu diskutieren.
Ausblick
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag diskutiert. Es ist damit zu rechnen, dass die Opposition Änderungsanträge einbringen wird. Das Gesetz muss sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet werden, bevor es in Kraft treten kann.
Umfassende Kritik an Regierungsplänen für SED-Opfer
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