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Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung von Bundesbeamtinnen und -beamten

Berlin, 06. November 2024 – Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung von Bundesbeamtinnen und -beamten beschlossen. Der Entwurf folgt einer Empfehlung der unabhängigen Besoldungskommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Behörden, Gewerkschaften und Wissenschaft zusammensetzt.

Anpassung der Besoldungstabellen

Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der Besoldungstabellen zum 1. Januar 2025 vor. Die Grundgehälter sollen um 3,25 % erhöht werden. Dies entspricht der von der Besoldungskommission empfohlenen Anpassung, die sich an der aktuellen Inflationsrate orientiert.

Änderungen bei der Sonderzahlung

Darüber hinaus wird die Sonderzahlung (« Weihnachtsgeld ») angepasst. Künftig soll die Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen A5 bis A16 sowie B1 bis B11 in voller Höhe gezahlt werden. Dies bedeutet eine Erhöhung der Sonderzahlung für diese Beschäftigtengruppen um 100 %.

Verbesserungen bei der Versorgung

Auch die Versorgung von Beamtinnen und Beamten wird verbessert. Der Ruhegehaltfaktor, der die Grundlage für die Berechnung des Ruhegehalts bildet, soll von derzeit 1,733 % auf 1,750 % angehoben werden. Dies entspricht einer leichten Erhöhung des Ruhegehalts.

Ausblick

Die Umsetzung des Gesetzentwurfs stellt sicher, dass die Besoldung und Versorgung von Bundesbeamtinnen und -beamten weiterhin amtsangemessen ist und den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen entspricht. Die Bundesregierung will damit auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber erhalten.

Der Gesetzentwurf muss nun vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Sollte er verabschiedet werden, würde er zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.


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