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Beratungen im Bundestag: Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Berlin, 09. Dezember 2024 – Im Deutschen Bundestag fanden heute die abschließenden Beratungen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) statt. Die Beratungen wurden ohne Aussprache durchgeführt, da bereits in den vorangegangenen Lesungen ausführlich diskutiert worden war.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu beschleunigen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Er enthält unter anderem Regelungen zur Erhöhung der Ausbauziele für Photovoltaik und Windkraft sowie zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren.

Die abschließenden Beratungen wurden von den Obleuten der Fraktionen geleitet. Sie gaben eine kurze Übersicht über die Beratungen und stellten den Gesetzentwurf zur Abstimmung. Der Gesetzentwurf wurde mit einer großen Mehrheit angenommen.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs hat der Bundestag den Weg für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland geebnet. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, die Klimaziele des Landes zu erreichen und die Energiewende voranzutreiben.

Reaktionen aus der Politik

Die Annahme des Gesetzentwurfs wurde von Politikern aller Parteien begrüßt.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bezeichnete das Gesetz als « Meilenstein für die Energiewende ». Er betonte, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidend sei, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Klimaziele zu erreichen.

Auch die Oppositionsfraktionen begrüßten den Gesetzentwurf. Allerdings kritisierten sie, dass einige ihrer Vorschläge nicht berücksichtigt worden seien.

Weitere Schritte

Der Gesetzentwurf muss nun noch vom Bundesrat gebilligt werden. Danach kann er in Kraft treten. Die neuen Regelungen sollen dann ab dem 1. Januar 2025 gelten.


Abschließende Beratungen ohne Aussprache

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